Allgemeine Geschäftsbedingungen RIB action Scheveningen
Artikel 1 Definitionen
RAS: RIB Action Scheveningen
Vertreter: Person, die im Namen von RAS handelt, z.B. als (Aktivitäts-)Betreuer, Ausbilder, Trainer, Skipper, usw.
Partner: Juristische Person, die nicht RAS ist und die die Durchführung (eines Teils) der Aktivität übernimmt.
Kunde: Die (juristische) Person, mit der RAS einen Vertrag geschlossen hat.
Teilnehmer: Jede (natürliche) Person, die an der Aktivität teilnimmt.
Aktivität: Veranstaltung, Training, Kurs, Überwachung, Rettung, Service, Charter, Arrangement, Lieferung, Arbeit oder Event
die RAS im Auftrag des Kunden organisiert oder durchführt
Vereinbarung: Verpflichtung zwischen RAS und dem Kunden, die durch eine Genehmigung/Zustimmung zu einem (E-Mail-)Angebot von RAS zustande kommt.
Artikel 2 Anwendbarkeit
2.1 Diese Bedingungen gelten für alle von RAS abgeschlossenen (E-Mail-) Angebote und Offerten.
2.2 Der Kunde und der Teilnehmer akzeptieren die Anwendbarkeit dieser Bedingungen, indem sie einen Vertrag abschließen oder an einer von
RAS organisierten Aktivität teilnehmen.
2.3 Wenn die RAS nicht immer die strikte Einhaltung dieser Bedingungen verlangt, bedeutet dies nicht, dass diese Bedingungen nicht gelten oder dass die RAS das Recht
verliert, die Einhaltung dieser Bedingungen zu verlangen.
2.4 Andere Allgemeine Geschäftsbedingungen, z.B. die des Kunden, oder Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn
dem schriftlich zugestimmt hat.
Artikel 3 Abschluss und Inhalt des Abkommens
3.1 Ein mit RAS geschlossener Vertrag kommt zustande, nachdem RAS dem Kunden ein (E-Mail-)Angebot zugesandt hat und der Kunde das (E-Mail-)Angebot
schriftlich bestätigt hat.
3.2 Preise und (optionale) Reservierungen sind bis zum Ablaufdatum der Option gültig, wie im (E-Mail-)Angebot angegeben. Nach diesem Datum können die Preise, die Bedingungen
und die Verfügbarkeit nicht mehr garantiert werden. Im Falle einer offenen Anmeldung zu einem Segelkurs gilt eine Bedenkzeit von 14 Tagen.
3.3 Bei Vertragsabschluss ist der Kunde verpflichtet, RAS alle persönlichen Umstände seiner Person und/oder der Teilnehmer, in deren Namen er den
Vertrag abschließt, mitzuteilen, soweit diese die ordnungsgemäße Durchführung der Aktivität beeinträchtigen können. Dies gilt insbesondere für
alle relevanten medizinischen und konditionellen Angaben.
Artikel 4 Handlungsbefugnis
4.1 RAS kann sich darauf verlassen, dass die Person, die den Vertrag im Namen oder zu Gunsten des Kunden abschließt, handlungsfähig ist.
Artikel 5 Haftung gegenüber dem Kunden und Teilnehmer
5.1 Jeder Kunde und Teilnehmer nimmt auf eigenes Risiko an der Aktivität teil.
5.2 RAS wird sich bemühen, die Aktivität zu einem großen Erfolg für alle Teilnehmer und den Kunden zu machen. Wenn ein Teil der
Aktivität nicht wie erwartet durchgeführt wird, haftet RAS nicht für diesen Mangel, es sei denn, dieser Mangel kann RAS
angelastet werden. RAS ist niemals haftbar, wenn:
a.) die Nichterfüllung dem Auftraggeber oder einem Teilnehmer
zugeschrieben werden kann. b.) die Nichterfüllung vernünftigerweise nicht vorhergesehen oder verhindert werden konnte und einem Dritten oder einem Partner zugeschrieben werden kann.
(c.) der Ausfall auf höhere Gewalt zurückzuführen ist.
d.) das Versäumnis zu einem Schaden führt, einschließlich des vollständigen oder teilweisen Verlusts von Eigentum, einschließlich Folgeschäden und Personenschäden, die
aus seinen Handlungen oder Unterlassungen im weitesten Sinne resultieren, es sei denn, es liegt ein grobes Verschulden/ Fahrlässigkeit und/oder Vorsatz vor.
Die RAS übernimmt keine Haftung für die Verschlimmerung von bestehenden Verletzungen. Der Teilnehmer verpflichtet sich, vor der Teilnahme an der Aktivität
körperliche Probleme, Einschränkungen oder Risiken vor Beginn der Aktivität mitzuteilen.
Darüber hinaus bestätigt der Teilnehmer mit der Teilnahme an der Aktivität, dass er die Risiken, Anweisungen und Bedingungen zur Kenntnis genommen oder sich proaktiv oder nicht
erkundigt hat
e.) der Schaden nicht durch seine Versicherung gedeckt ist (wie in seiner Versicherungspolice angegeben) und in Bezug auf Schäden, deren Höhe den in
der Police angegebenen Betrag übersteigt. Geringfügige Schäden, die durch den Kunden und/oder Teilnehmer verursacht wurden, werden von dem Kunden und/oder Teilnehmer an RAS durch
zurückerstattet.
f.) Tod, Verletzung, Unfall, Verletzung, Verlust oder Diebstahl, die dem Kunden und dem/den Teilnehmer(n) als Folge der Aktivität zugefügt werden.
g.) die Umstände sind dem Kunden und/oder Teilnehmer zuzuschreiben, wie z.B. unzureichende Gesundheit oder Fitness, unzureichende
persönliche Ausrüstung, falsches Handeln oder Unterlassen, Überschätzung der eigenen Fähigkeiten oder Missachtung von Anweisungen;
h.) Handlungen und Einflüsse von Dritten, die nicht direkt an der Ausführung des Vertrags beteiligt sind;
i.) Es liegen Umstände vor, die nicht auf ein Verschulden der RAS zurückzuführen sind und die der RAS auf der Grundlage des niederländischen Rechts oder der in der Gesellschaft geltenden Normen nicht zugerechnet werden können
.
5.3 Die in diesem Artikel enthaltenen Haftungsausschlüsse und/oder -beschränkungen gelten auch zugunsten der Partner und anderer Vertreter von RAS.
Artikel 6 Entschädigung
6.1 Außer aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften und außer in Fällen von Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit ist RAS
nicht verpflichtet, Schäden, gleich welcher Art, direkter oder indirekter Art, einschließlich Handelsverlusten, Schäden an beweglichen oder unbeweglichen Sachen,
oder an Personen, sowohl auf Seiten des Kunden als auch Dritter, zu ersetzen. Der Kunde und der Teilnehmer stellen die RAS von allen Ansprüchen Dritter frei.
6.2 Der Kunde stellt die RAS, ihre Partner sowie ihre Mitarbeiter/Vertreter und eingeschaltete Hilfspersonen von allen
Ansprüchen Dritter, einschließlich der Teilnehmer, frei, die in irgendeiner Weise mit der Aktivität zusammenhängen.
Artikel 7 Pflichten des Teilnehmers
7.1 Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Anweisungen und Hinweise, die er von der RAS oder dem Partner erhält, unverzüglich und vollständig zu befolgen.
7.2 Der Teilnehmer ist verpflichtet, vor Beginn der Aktivität wahrheitsgemäß Angaben zu seinem Gesundheitszustand und seiner körperlichen Verfassung zu machen.
7.3 Der Teilnehmer verpflichtet sich, vor der Teilnahme an
einer Aktivität eine Erklärung zu seinem Gesundheitszustand und seiner körperlichen Verfassung wahrheitsgemäß auszufüllen. Wenn ein Teilnehmer sich weigert, diese Erklärung auszufüllen, hat RAS das Recht, diesem Teilnehmer den Zugang zu der Aktivität
zu verweigern. Darüber hinaus ist der Teilnehmer verpflichtet, die Erklärung zu unterschreiben, dass er über die Risiken, Anweisungen und Bedingungen informiert wurde.
7.4 Jeder Teilnehmer an Aktivitäten im oder auf dem Wasser muss im Besitz eines Schwimmscheins sein.
7.5 Dem Teilnehmer oder Kunden wird dringend empfohlen, vor Beginn der Aktivität eine angemessene (Reise-)Unfallversicherung abzuschließen
, falls eine bereits abgeschlossene Versicherung, wie z.B. eine Privathaftpflichtversicherung, mögliche Schäden nicht ausreichend abdeckt.
Artikel 8 Ausschluss von der Teilnahme
8.1 Die RAS oder ihr Partner hat das Recht, einen Teilnehmer von der weiteren Teilnahme auszuschließen, wenn der Teilnehmer:
a.) sich nicht an die angewiesenen Regeln hält
b.) sich so verhält, dass er andere Teilnehmer behindert oder gefährdet
c.) andere Teilnehmer behindert oder gefährdet
d.) mutwillig Material und/oder Inventar, andere Teilnehmer und/oder deren persönliches Eigentum beschädigt;
e.) sich in einem offensichtlichen Zustand der Trunkenheit und/oder des Drogenkonsums befindet
8.2 Im Falle eines Ausschlusses auf der Grundlage von Artikel 8.1 wird keine Entschädigung oder Erstattung gewährt.
Artikel 9 Zahlung
9.1 Wenn der Mandant das (E-Mail-)Angebot bestätigt hat, muss er den Rechnungsbetrag innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist im Voraus an RAS zahlen.
9.2 Die Rechnung gilt als genehmigt, wenn der Mandant nicht innerhalb von 8 Werktagen nach Rechnungsdatum reagiert hat; damit verpflichtet sich der Mandant auch
, diese Rechnung zu bezahlen.
Artikel 10 Tarife und Preise
10.1 Auf Anfrage des Auftraggebers erstellt RAS einen Kostenvoranschlag (per E-Mail) für eine zu vereinbarende Aktivität, einschließlich aller zusätzlichen Kosten.
10.2 Die Tarife und Preise beinhalten:
a.) Die Kosten für die Versicherung der Crew
b.) Die Verwendung von Schutzmaterialien wie Schwimmwesten und Schutzbrillen
c.) Kraftstoffkosten (sofern nicht anders vereinbart)
Artikel 11 Änderungen durch den Kunden
11.1 Der Vertrag kann vom Auftraggeber geändert werden, wenn dies mit RAS schriftlich vereinbart und genehmigt wurde.
11.2 Eine Reduzierung der Anzahl der Teilnehmer an der Aktivität innerhalb einer Marge von 10 % ist nur bis zu 8 Arbeitstage vor Beginn der Aktivität möglich.
Diese Änderung wird kostenlos vorgenommen.
11.3 Wenn die Anzahl der Teilnehmer an der Aktivität um mehr als 10 % reduziert wird, gelten die Stornierungsbedingungen in Artikel 12.
11.4 Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl muss 8 Arbeitstage vor Beginn der Aktivität schriftlich mitgeteilt werden.
Natürlich hängt jede Genehmigung von der Verfügbarkeit ab.
11.5 Wenn der Kunde oder die Teilnehmer später als zu den vereinbarten Zeiten eintreffen, wird entweder die vereinbarte Endzeit
oder, im Falle der Verfügbarkeit, die vereinbarte Dauer der Aktivität eingehalten.
Zusätzliche Kosten, die RAS entstehen, werden dem Kunden in voller Höhe in Rechnung gestellt.
Artikel 12 Stornierung
12.1 Die RAS ist berechtigt, einen Teil der Aktivitäten zu ändern und/oder abzusagen, wenn eine Gefahr für die Sicherheit von
Personen und/oder Gegenständen besteht. Die Aktivitäten, die nicht von der RAS geändert oder abgesagt wurden, finden weiterhin statt.
12.2 RAS hat jederzeit das Recht, den Vertrag vor oder am Tag des Vertragsabschlusses aufzulösen, wenn schwerwiegende, unvorhersehbare Umstände eintreten, die
nicht behoben oder vermieden werden können, wie Bürgerkrieg, Terror, politische Unruhen, Naturkatastrophen, Generalstreiks usw.
12.3 RAS hat jederzeit das Recht, den Vertrag vor oder am Tag der Party aufzulösen, wenn Gründe vorliegen, die im Geschäftsbetrieb von RAS liegen, wie z.B.
technische Probleme an Boot, Motor, Trailer oder sonstiger Ausrüstung oder Krankheit des Skippers oder wenn Gründe vorliegen, die bei Dritten oder dem Partner liegen.
Im Falle einer Stornierung durch RAS vor oder am Tag der Party, wie in Artikel 12.3 erwähnt, hat der Kunde Anspruch auf eine vollständige Rückerstattung der bereits gezahlten Gelder in voller Höhe oder teilweise
. Dies gilt jedoch nur, wenn RAS dem Kunden keine gleichwertige Aktivität als Ersatz angeboten hat.
Im Falle einer Stornierung durch RAS aufgrund unsicherer Witterungsbedingungen bei Großveranstaltungen werden 75% des vereinbarten Preises in Rechnung gestellt.
12.4 Alle Schäden, die sich aus einer Stornierung eines Vertrages durch den Kunden ergeben, können von RAS in voller Höhe in Rechnung gestellt werden und RAS ist in jedem Fall
berechtigt, bei einer Stornierung mindestens die unten genannten Prozentsätze des gesamten Rechnungsbetrages in Rechnung zu stellen:
- mehr als 8 Wochen vor der Aktivität : 10%
- innerhalb von 6 Wochen vor der Aktivität: 25%.
- innerhalb von 4 Wochen vor der Aktivität: 50%
- innerhalb von 1 Woche vor der Aktivität: 75%.
- am Tag vor oder am Tag der Aktivität: 100%
12.5 Der Kunde verzichtet auf alle Rechte zur Stornierung (vgl. Art. 6:265 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches), es sei denn, eine Stornierung gemäß diesem Artikel wurde vereinbart.
Artikel 13 Reklamationen
13.1 RAS schenkt seinen Aktivitäten größte Aufmerksamkeit. Sollte es dennoch zu einer berechtigten Beschwerde kommen, sollte der Teilnehmer diese Beschwerde innerhalb von 14 Tagen schriftlich an RAS
melden. Die Beschwerde wird vertraulich behandelt und eine Antwort folgt innerhalb von 4 Wochen.
Artikel 14 Höhere Gewalt
14.1 Unter höherer Gewalt ist jeder unvorhersehbare Umstand zu verstehen, durch den die Erfüllung des Vertrages verzögert oder verhindert wird,
soweit dieser Umstand von RAS nicht vermieden werden kann und er nicht aufgrund des Gesetzes, des Vertrages oder gesellschaftlicher Anschauungen
zu ihren Lasten gehen sollte.
14.2 Im Falle höherer Gewalt, aufgrund derer RAS nicht in der Lage ist, den Vertrag zu erfüllen oder den Auftrag (rechtzeitig) auszuführen, ist RAS berechtigt, ohne gerichtliche
Intervention entweder die Erfüllung des Vertrages oder des Auftrages für die Dauer des Hindernisses auszusetzen oder den Vertrag aufzulösen, ohne dass
in diesem Fall zur Zahlung einer Entschädigung oder Vertragsstrafe verpflichtet ist.
14.3 Wenn und soweit RAS ihre Verpflichtungen aufgrund höherer Gewalt überhaupt nicht erfüllen kann, schuldet der Kunde den entsprechenden Preis nicht.
Artikel 15 Rechtsstreitigkeiten
15.1 Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem mit RAS geschlossenen Vertrag unterliegen niederländischem Recht.
15.2 Im Falle einer Streitigkeit über einen Vertrag werden die Parteien versuchen, diese in guter Absprache zu lösen. Kann die Streitigkeit nicht zufriedenstellend beigelegt werden,
wird die Streitigkeit dem zuständigen Zivilgericht vorgelegt.
15.3 Die Bestimmungen der Absätze 1 und 2 dieses Artikels gelten auch, wenn der Kunde im Ausland ansässig ist und eine vertragliche Bestimmung ein ausländisches
Gericht als zuständig bestimmen würde.
Artikel 16 Datenschutz
16.1 Die RAS wird fotografische oder andere Aufnahmen, die während einer Aktivität gemacht werden, niemals ohne die Zustimmung des Teilnehmers für Werbezwecke verwenden.
16.2 Die RAS respektiert die Privatsphäre aller Teilnehmer und stellt sicher, dass die persönlichen Daten, die ihr vom Teilnehmer zur Verfügung gestellt werden, vertraulich behandelt werden.
Die RAS wird persönliche Daten nicht verkaufen und sie nur an Dritte weitergeben, die direkt an der Veranstaltung beteiligt sind.